Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Produktbeschreibung
Zum Werk
Die Darstellung konzentriert sich ausschließlich auf das in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüfte Wissen. Verzichtet wurde insofern auf Vorschriften, die keine Examensrelevanz haben oder die nur in ganz seltenen Fällen geprüft werden; diese werden durch einen entsprechenden Hinweis im Anschluss an den Gesetzestext gekennzeichnet. Weiterhin enthalten die Kommentierungen jeweils einen Hinweis, ob die Norm zum Pflichtstoff im jeweiligen Bundesland gehört. Die Kennzeichnung mit ein bis vier Sternchen weist aus, ob lediglich Grundzüge oder Detailkenntnisse der Bestimmung erforderlich sind.
Die Autoren behandeln die examensrelevanten Streitfragen im Gutachtenstil, wie es auch im Examen verlangt wird.
Vorteile auf einen Blick
Konzentrierung auf Prüfungswissen für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung
Prüfungsschemata, Beispiele und Grafiken
Standardprobleme des öffentlichen Verfahrensrechts, die in Klausuren regelmäßig zu behandeln sind, werden genauso hervorgehoben, wie neue Rechtsentwicklungen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die ausbildungsrelevanten gesetzgeberischen Neuerungen und arbeitet die wichtigsten Tendenzen aus den Entscheidungen der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung, vor allem des BVerwG, ein.
Die Kommentierung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) enthält nunmehr auch Erläuterungen zu
102a (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung), der durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Video-Konferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren eingefügt worden ist. Neu aufgenommen wurde
55c, der die Verwendung elektronischer Formulare vorsieht. Insgesamt waren seit Erscheinen der 3. Auflage 19 Änderungsgesetze zu berücksichtigen.
In der Kommentierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ergeben sich unter anderem folgende Neuerungen:
Neu eingefügt wurde in
27a die öffentliche Bekanntmachung von öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen im Internet sowie in
35a die Möglichkeit des vollständig automatisierten Erlasses eines Verwaltungsakts, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.
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