Der Senat und seine Kaiser im spätantiken Rom
Produktbeschreibung
In den traditionellen Altertumswissenschaften spielt der Senat von Rom eine Hauptrolle bei Aufbau und Expansion der römischen Republik; seit Octavian/Augustus prägen die Kaiser mit ihrem Genie oder Wahnsinn die Politik und setzen 250 Jahre lang die Maßstäbe für Bauwerke, Kunst, Zeremoniell und Repräsentation, während der Senat mehr oder weniger als Echoraum ihrer Machtentfaltung fungiert; im sogenannten Dominat ab 300 n. Chr. gilt er vollends als antiquarisches Relikt im dekapitalisierten Rom. Tatsächlich haben von der augusteischen res publica restituta an rund 600 Jahre lang die reichsten, gebildetsten, ambitioniertesten Exponenten der römischen Oberschicht, die Senatoren, regelmäßig in der Curia Iulia/Diocletiana getagt, damit einen Zentralort der römischen Myth-Historie kontinuierlich besetzt und über Generationen hinweg enorme Ressourcen und Prestige in diese Tätigkeit investiert. Die Arbeit postuliert einen Perspektivwechsel, indem sie a) den Römer Senat einer "langen Kaiserzeit" ins Zentrum der Betrachtungen rückt, in seinem Selbstverständnis und in seinen variierenden Beziehungen zu den Herrschern; b) anhand bildlich-archäologischer, epigraphischer, numismatischer und literarischer Befunde jene mentalen und materiellen Faktoren herausarbeitet, welche die Spielregeln für die Koexistenz der beiden Akteure charakterisieren; c) die keineswegs lineare Evolution des Verhältnisses zwischen SPQR (Senatus populusque Romanus) und den Caesares Augusti Imperatores bis über das Ende des weströmischen Kaisertums hinaus verfolgt. Es zeigen sich multiple Interaktionen und Verschränkungen von Kompetenzen und Rollenspielen, sowohl für den Senat als auch für die Kaiser, wobei Rückgriffe, Spoliierungen oder Umdeutungen aufkumulierter historischer Vorbilder maßgebend sind. Der Senat von Rom und seine Kaiser bilden als bipolare Autoritätsstruktur die conditio sine qua non für die Persistenz des römischen Staatswesens und müssen daher als zusammengehörige, sich bedingende Teile eines Staatskonstrukts sui generis betrachtet werden.
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