Genfer Flüchtlingskonvention
Produktbeschreibung
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist von fundamentaler Bedeutung für das Asylrecht. Ihre gesellschaftspolitische Relevanz liegt auf der Hand. Einen deutschsprachigen Kommentar gab es dazu bislang noch nicht.
Der neue HK-GFK
Der neue Handkommentar füllt diese Lücke. Für die Praxis als erster GFK-Kommentar in deutscher Sprache konzipiert, erschließt das Werk das gesamte Recht der Flüchtlingskonvention. Die internationale Diskussion und Rechtsprechung zum Flüchtlingsbegriff, zu Refoulement und zur Rechtsstellung von Flüchtlingen werden auf dem aktuellen Stand aufgearbeitet. Fundiert macht der Kommentar deutlich, welcher Standard durch die GFK vorgegeben ist und welche mögliche Widersprüche sich zwischen GFK, dem Unionsrecht und dem nationalen Recht von Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben. Insbesondere stellt er sich gegen die Tendenz, die in der GFK verankerten Mindest- als Höchststandards anzusehen.
Besonders hilfreich: Der Handkommentar stellt vorab das Gesamtsystem für den Schutz von Flüchtlingen vor und kommentiert danach Artikel für Artikel. Bei denjenigen Rechten von Flüchtlingen, die eine nationale Umsetzung ermöglichen und erfordern, wird zusätzlich eine vergleichende Perspektive zwischen den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz eingenommen. Dabei wird deutlich, an welcher Stelle im jeweils nationalen Recht GFK-Standards eingehalten, und wo sie unterschritten werden.
Schwerpunkte des Handkommentars
Für die Beratungs- und Entscheidungspraxis
Der neue Handkommentar bietet entscheidende Interpretationshilfen in allen Verfahrensschritten des Asylverfahrens. Migrationsbehörden, Migrationsberatungsstellen, NGO`s, die Anwaltschaft und Verwaltungsgerichte profitieren vom Expertenwissen und der wissenschaftlichen und praktische Aufarbeitung durch die Autorinnen und Autoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Leonhard Call, Selbständiger Konsulent, Wien; Dr. Nula Frei, Universität Fribourg; Nikolaus Goldbach, Universität Kassel; Teresia Gordzielik, Bundesverwaltungsgericht St. Gallen; Dr. Kevin Fredy Hinterberger, Arbeiterkammer Wien; Prof. Dr. Constanze Janda, Universität Speyer; Stephan Klammer, Diakonie Österreich, Wien; Anne Kneer, Bundesverwaltungsgericht St. Gallen; Dr. Johannes Peyrl, Arbeiterkammer Wien; Tim Rohmann, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München
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