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Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz in der Verwaltungspraxis

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Ihre Kundenmeinung hinzufügen Artikelnummer 2232364 Veröffentlicht am 09.10.2019
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Holger Konrad,
und Elmar Stumm
Verlag Kommunal- und Schul-Verlag Bindung Taschenbuch ISNB / EAN 9783829313827 von Holger Konrad / Elmar Stumm

Produktbeschreibung

Der Leitfaden beschreibt die praktische Umsetzung des Anspruchs auf Informationszugang auf Antrag und der Veröffentlichungspflicht auf der Transparenzplattform in der öffentlichen Verwaltung.

Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz beinhaltet eine völlig neue Gesetzesregelung und eine zusätzliche Umsetzungsaufgabe für die öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz. Es führt die bisherigen Regelungen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und des Landesumweltinformationsgesetzes zusammen und erweitert nunmehr den voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen um eine aktive Veröffentlichungspflicht bestimmter Informationen, die bei der Verwaltung vorgehalten werden. Dies geschieht durch die Schaffung einer elektronischen Plattform (Transparenz-Plattform).
Insoweit betritt der Gesetzgeber Neuland, das weder im Bund, noch in den Bundesländern - mit Ausnahme der Freien Hansestadt Hamburg - eine Entsprechung hat.
Offene Fragen zu Gesetzesbegründung und Verwaltungsvorschrift beantwortet die Ausgabe daher mit konkreten Informationen und Anleitungen.

Dr. Holger Konrad ist Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und war zuvor bereits mehr als 25 Jahre lang in verschiedenen Behörden der öffentlichen Verwaltung praktisch tätig. Beide Autoren sind bereits seit Verabschiedung des Landestransparenzgesetzes im Herbst 2015 im Rahmen eines umfangreichen Fortbildungsprogrammes auf mehreren Ebenen der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung als Dozenten tätig.
Elmar Stumm war jahrzehntelang Dozent und ist immer noch Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentlichen Verwaltung Rheinland-Pfalz. Ebenso ist er in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen - insbesondere zum Allgemeinen Verwaltungsrecht - für die öffentliche Verwaltung als Referent tätig.


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