FuAG
Produktbeschreibung
Zum Werk
Das neue, im Juli 2017 in Kraft getretene Funkanlagengesetz ersetzt das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive, RED), welche Vorgaben für die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt umfasst. Es gilt damit für meisten Geräte, die Funksignale aussenden oder empfangen können, nicht aber etwa für Anlagen von Funkamateuren, auf Schiffen oder an Bord von Flugzeugen.
Wegen der erheblichen Ausweitung der Nutzung von Funkanlagen und anderen weit über den Bereich der Telekommunikation hinaus (etwa in Kraftfahrzeugen oder Kühlschränken), kommt den neuen gesetzlichen Regelungen eine deutlich größere wirtschaftliche Bedeutung zu als dem bisherigen Funkanlagenrecht.
Wesentliche Regelungsgegenstände des neuen Gesetzes sind:
grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
Informations- und Registrierungspflichten für Händler und Hersteller
die Feststellung der EU-Konformität
die CE-Kennzeichnung
die Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur
Anforderungen zur Kompatibilität mit Zubehör
Übergangsregelungen für Funkanlagen auf Grundlage bisheriger harmonisierter Normen
Vorteile auf einen Blick
erste Kommentierung zum neuen Gesetz
gibt konkrete Antworten auf Fragen der Praxis
wertet weiterhin maßgebliche Rechtsprechung aus
Zielgruppe
Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte und Gerichte sowie an Unternehmen, die Funkanlagen herstellen, vertreiben oder geschäftsmäßig einsetzen sowie die Bundesnetzagentur.
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