Privatporträts mit Repliken
Produktbeschreibung
Als eines der Kriterien zur Identifizierung eines römischen Kaiserbildnisses galt bisher der Nachweis von antiken Repliken. Diese Regel kann nicht mehr aufrecht erhalten werden: Auch von Bildnissen nicht-kaiserlicher Personen lassen sich antike Repliken nachweisen. Das gilt nicht nur für die Bildnisse von Angehörigen der Oberschicht, sondern auch für die einfacherer Bürger. Das Phänomen ist in allen Teilen des Römischen Reiches, in denen Bildnisse hergestellt wurden, zu finden. Die zur Zeit nachweisbaren Beispiele sind in diesem Buch zusammengetragen worden. Einige Fälle waren schon lange bekannt (Herodes Atticus, Athenais, Polydeukion), jedoch hat die Forschung daraus keine Konsequenzen gezogen. Bildnisrepliken wurde nicht nur in der Öffentlichkeit aufgestellt, vor allem in Gräbern bot sich die Möglichkeit, die Verstorbenen in mehrfachen Bildnissen zu ehren. Allerdings lassen sich nur wenige entsprechende Fundzusammenhänge nachweisen, denn Bildnisse aus diesem Bereich wurden als "Dubletten" durch den Kunsthandel in der Regel auseinandergerissen. Aus der Gruppe der antiken Bildnisrepliken müssen die in der Neuzeit nach berühmten antiken Vorbildern hergestellten Kopien ausgeschieden werden. In der älteren Forschung sind sie teilweise als antike Kopien angesehen worden und wegen ihres vorgeblichen Replikencharakters irrtümlich auf römische Kaiser und deren Angehörige bezogen worden. Es ist allerdings nicht immer ganz einfach, die neuzeitliche Entstehung nachzuweisen. Im Anhang B sind dazu die wichtigsten Beispiele zusammengestellt. Der Anhang A stellt die mehrfachen Porträts derselben Person an Grabaltären und Sarkophagen zusammen, die als Musterbeispiele für Privatporträts mit Repliken angesehen werden können.
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