Die Veräußerung streitbefangener Gegenstände
Produktbeschreibung
Die Abtretung rechtshängiger Forderungen ist nicht ungewöhnlich. Dennoch stellt sie das Recht vor Herausforderungen. Ist die Klage abzuweisen? Bindet ein Urteil gegen den Zedenten auch den Zessionar? Das auf eine 140-jährige Tradition zurückblickende deutsche Recht schließt den Zessionar als Erwerber eines streitbefangenen Gegenstands weitgehend aus dem Verfahren aus, bindet ihn aber an die Rechtskraft eines Urteils gegen den Veräußerer. Alexander Ruckteschler unterzieht das Konzept des geltenden Rechts einer historisch-vergleichenden Würdigung. Durch Aufdeckung der historischen Hintergründe entwickelt er neue Antworten auf alte Streitfragen. Auf Grundlage rechtsvergleichender Erkenntnisse aus England, Frankreich und der Schweiz entwirft er darüber hinaus einen Normvorschlag, um den Interessen der Beteiligten künftig besser gerecht zu werden. Die Arbeit wurde von der Max-Planck-Gesellschaft mit der Otto-Hahn-Medaille 2021 ausgezeichnet.
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