BEL II-Kurzverzeichnis
Produktbeschreibung
Das aktuell gültige BEL II - 2014 (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis) trat am 01.01.2022 in Kraft und führt sämtliche abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen auf, die innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung bei gesetzlich versicherten Patienten erbracht werden können. Die zahntechnischen fachlichen Beschreibungen in den Erläuterungen zum jeweiligen Inhalt jeder Einzelleistung entspricht dem Stand der Zahntechnik heute, wie sie von allen Vertragsparteien für eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung als erforderlich erachtet werden. Die Erläuterungen zur Abrechnung bei den jeweiligen Leistungspositionen hingegen beziehen sich lediglich ausdrücklich nur auf konkrete Inhalte der Abrechnung, wie z. B. die generelle Abrechenbarkeit, die Nebeneinanderabrechnung oder auch Begrenzungen und/oder Einschränkungen der Abrechnung. Auch die Mengenangaben (je Kiefer, je Fall, je Zahn etc.) werden angegeben. Das dient der Klarheit und Transparenz, welche Verfahren angewendet werden sollen und können, um die geforderte Qualität für die Leistungen der Regelversorgung zu erfüllen.Für den Zahntechniker bedeutet dies, dass er einerseits zwar einen bestimmten Mindeststandard (Mindestanforderung an die Arbeit) bei der Erstellung des Werkstücks einhalten muss, andererseits wird er aber durch diese Beschreibung vor überzogenen Anforderungen an die Leistungsausführung geschützt.Für die zeitsparende Leistungsabrechnung hat die Spitta GmbH ein Werk entwickelt, das unter anderem mit Hilfe von ausführlichen Hinweisen zur Rechnungslegung auf einen Blick erkennen lässt, was man abrechnen kann und was nicht. Sinn und Zweck ist die korrekte Abrechnung der zahntechnischen Leistungspositionen, denn so schreiben Sie Ihre Rechnungen stets nach dem Grundsatz der Vollständigkeit, der Maßstab dieses Verzeichnisses ist. Die tabellarische Form ermöglicht das rasche Verständnis der Inhalte auch für Ungeübte und Quereinsteiger.
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