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Handbuch zur Kassenführung

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Ihre Kundenmeinung hinzufügen Artikelnummer 2577488 Veröffentlicht am 11.09.2023
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Verlag NWB Verlag Bindung Taschenbuch ISNB / EAN 9783482653148 Maße 240x168x244 von Tobias Teutemacher / John Patrick Krullmann

Produktbeschreibung

Rechtssichere Kassenführung in der Praxis. Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche Themen muss eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beinhalten? Wie sieht die moderne Kassen-Nachschau mit Amadeus Verify aus? Worauf wird bei Betriebsprüfungen geachtet? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der 4. Auflage dieses Handbuchs verständliche Antworten. Die Aufzeichnungspflichten, die zukünftig bei der Kassenführung in Bezug auf Taxameter, Wegstreckenzähler und Geldspielgeräte bestehen, werden ebenso erläutert wie die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände (Manipulation, Veränderung von technischen Aufzeichnungen etc.). Neue Kapitel, die verständliche Sprache, eine Vielzahl von Checklisten, Timelines, Übersichten, Tabellen und viele Beispiele (von der Aufzeichnung bis zur Verbuchung) sorgen für die große Anerkennung des Handbuchs in der Praxis - bei Unternehmern und Unternehmerinnen in bargeldintensiven Betrieben, ihren Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Das Handbuch ist topaktuell. Berücksichtigt werden die Änderungen, die es aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes gibt (Stichwort: Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung), der neue AEAO zu
146a sowie die Ergebnisse des DFKA-Round-Table.Die Autoren Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher arbeiten beide in der Finanzverwaltung NRW: Sie beschäftigen sich schon seit Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung. Ihre zahlreichen Seminare, u. a. der von NWB zertifizierte "Kassenberater", oder Webinare, u. a. "Aktuelles aus der Betriebsprüfung", und Fachbeiträge zeigen das Interesse am Thema.Im Fachportal "Betriebsprüfung" der Finanzverwaltung NRW haben sie die Leitfäden "Kassenführung" und "Kassen-Nachschau" für die Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen verfasst. Als Spezialist für elektronische Aufzeichnungssysteme jeder Art beschäftigt sich Patrick Krullmann insbesondere mit der Datensicherung und -aufbereitung sowie der Analyse mit verschiedenen Prüftechniken.Tobias Teutemacher ist seit nunmehr 27 Jahren bundesweit der anerkannte Fachmann für steuerliche Kassenführung. Ob als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages oder als Vortragender, er ist in Sachen Kassen und Kassenführung sehr gefragt. Inhaltsverzeichnis: I Einführung in die Thematik.1 Von der Kasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem - die Kassenführung im digitalen Zeitalter. 2 Nutzungshinweise zu diesem Handbuch. 3 Begrifflichkeiten. 3.1 Geschäftskasse. 3.2 Kassenbuch. 3.3 Kassenberichte. 3.3.1 Retrograd aufgebaute Kassenberichte. 3.3.2 Progressiv aufgebaute Kassenberichte. 3.3.3 Auf Tabellenkalkulationsprogrammen (z. B. Excel) aufgebaute Kassenberichte. 3.4 Zählprotokolle. II Gesetzliche Grundlagen. 1 Allgemeines. 2 Einzelaufzeichnungspflicht. 2.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse. 2.2 Ausnahmeregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse. 2.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. 2.3.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d.
146a AO i. V. m.
1 KassenSichV. 2.3.2 Einzelaufzeichnungspflicht bei Nutzung von Waagen. 2.3.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei Warenautomaten. 2.3.4 Einzelaufzeichnungspflicht bei Taxametern. 2.3.5 Einzelaufzeichnungspflicht bei Geldspielgeräten. 2.3.6 Einzelaufzeich


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