Plurale Rechtsverständnisse?
Produktbeschreibung
Ab Ende des 19. Jahrhunderts lässt sich eine verstärkte Ausdifferenzierung der deutschen Rechtswissenschaft beobachten, erkennbar u. a. an Institutsgründungen und neuen Lehrstuhlbezeichnungen, Lehrbüchern und Zeitschriften. Etliche juristische Teildisziplinen entwickelten und emanzipierten sich; auch die etablierten Disziplinen stellten ihr Selbstverständnis auf den Prüfstand. Zur gleichen Zeit sind lebhafte Aktivitäten in den Grundlagenfächern auszumachen. Nicht nur, dass sich Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und später auch Rechtssoziologie auseinanderbewegten - überhaupt ist hier eine beeindruckende Meinungspluralität zu erkennen. Dies führt zu der Frage, ob und in welcher Weise sich auch disziplin-intern spezifische Rechtsverständnisse herausbildeten, z. B. in Bezug auf Rechtsnormeigenschaft, Geltungsreichweiten, Normsetzer und Normstruktur. Die Autorinnen und Autoren des Bandes beleuchten Grundlagendebatten der jeweiligen Subdisziplinen und machen damit die Entstehungsbedingungen einer ausdifferenzierten Rechtswissenschaft sichtbar.
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