Die vorliegende Abhandlung geht dem scheinbaren Widerspruch zwischen dem lebzeitlichen Wirken Karls des Großen und dessen Bemühung als einer der Legitimationsstifter des Sachsenspiegels auf den Grund. Dabei wird nicht nur eine mögliche Verwandtschaft Karl'scher Rechtsbestimmungen mit Bezug auf (die) Sachsen und den im Sachsenspiegel enthaltenen Rechtssätzen untersucht, sondern ebenso dessen Stellung gegenüber anderen bedeutenden Herrscherfiguren der deutschen Rechtsgeschichte beleuchtet.