Der ehemalige Fernsehfachmann seziert die Sendungen, untersucht Meldungen und deren Platzierung, nimmt den Zeitgeist auf die Schippe und spricht bittere Wahrheiten aus. Und erinnert uns an unsere Bürgerpflicht: Motzen statt Glotzen!
Die Arbeit bereitet die Debatte um »Human Enhancement« auf und wertet diese verfassungsrechtlich bzgl. des Schutzes körperlicher Freiheit aus. Ergebnis: Der grundrechtliche Schutz körperbezogener Freiheiten folgt zwei Prinzipien; dem der körperlichen Integrität und dem der leiblichen Autonomie. Ein Grundrecht auf leibliche Selbstbestimmung ist nicht nur erforderlich, um Zukunftstechnologien regulatorisch abzubilden. Es erhellt die Gesamtkonzeption körperbezogener Freiheiten des Grundgesetzes.