Die Arbeit untersucht, das Bewältigungspotenzial des Staatshaftungsrechts bei Pandemien. Obwohl das Infektionsschutzgesetz Entschädigungen vorsieht, fehlen klare Ansprüche bei Betriebsschließungen. Betriebsbeeinträchtigende Maßnahmen können unzumutbare Belastungen verursachen, die aus staatshaftungs- und grundrechtlicher Sicht auszugleichen sind. Daher muss der Gesetzgeber tätig werden, um seine Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten in Balance mit dem Sonderopfer der Betroffenen zu erhalten.