Das mit dem 52. StrÄG verfolgte Hauptmotiv liegt in der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Vollstreckungsbeamt:innen vor einer vermeintlich steigenden Anzahl an Gewaltdelikten. Die Autorin widmet sich einerseits aus juristisch-dogmatischer Sicht der Frage, ob die Novellierung diesem Motiv gerecht wird. Ferner setzt sie sich mit den (kriminal-)politischen Hintergründen des Gesetzgebungsaktes auseinander und thematisiert potentielle anderweitige Rationalitätsgesichtspunkte.
DBT und Kunsttherapie: Neue Ansätze zur Arbeit mit Borderline-PatientInnen<br /><br />- Qualität: Vom Dachverband DBT geprüft<br />- Relevant: Neuer Zugang zur Borderline-Problematik auf nonverbaler Ebene!<br />- Praxisnah: Skillstraining als Arbeitsmittel<br />- Anschaulich: Mit vielen Fallbeispielen