Dank des erstklassigen Autorenteams, das in idealer Weise Wissenschaft und Praxis verbindet, dürfen die Nutzer kompetente und gehaltvolle Aussagen zu allen Fragen, die der UZK besonders in der derzeitigen Startphase noch aufwirft, erwarten.
Unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, einem ausgewiesenen Fachmann im Bereich des Zollrechts, und Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter des für Zölle zuständigen VII. Senats am BFH, übernehmen namhafte und viel mit dem Zollrecht befasste Autoren die Erstkommentierung des UZK.
Königsberg 1945. Karl Friedrich Borées kleines wahrhaftiges Antikriegsbuch von 1951 erzählt die Geschichte eines Mannes, der die Freiheit in einer neuen Zeit erreichen will, und zeigt mit aller Konsequenz die Folgen von nationalem Größenwahn.
Nicht nur Kenner beklagen mitunter, dass man von den insgesamt fünf Klavierkonzerten Prokofieffs dem dritten viel zu häufig und dem zweiten viel zu selten begegnet. Die 1995 entstandenen Aufnahmen mit Nikolai Demidenko und dem London Philharmonic Orchestra unter Alexander Lazarev strotzen nur so vor Kraft und jugendlicher Lust an der Virtuosität - sowohl seitens des Solisten als auch des Komponisten.
Inklusive 120-seitigen Hardcover-Buch mit Zeittafel, zahlreichen Fotos und historischen Abbildungen sowie einem Essay zum Leben und zur Musik am Zarenhof!
Investitionen in Immobilien sind eine attraktive Anlageform, umso mehr in Zeiten historisch niedriger Zinsen. Wer jedoch als Vermieter zunächst rote Zahlen schreibt, sieht sich schnell mit dem Damoklesschwert der Liebhaberei konfrontiert: Denn fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht, zeigt sich das Finanzamt als Spielverderber und erkennt die Verluste nicht an. Michael Stein macht Ihnen die komplexe Abgrenzungsproblematik über eine methodisch fundierte Fallgruppenbildung überschaubar. Unter Einarbeitung der jüngsten Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte zeigt er auf, wo die Risiken lauern. In der 10., rundum aktualisierten Auflage finden Sie alle Inhalte wieder auf dem neuesten Stand. Die Neuauflage kommentiert die jüngste Gesetzesänderung zur verbilligten Vermietung und gibt Hinweise, wie beim Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der Corona-Krise zu verfahren ist.