Überarbeitete Neuauflage mit Glitzer und mehr Diversität<br>
<p>Mit über 400 Stickern - davon viele mit Glitzer - kannst du die Feen in zarte Kleider hüllen.</p>
Nordböhmen, 50er Jahre. Krieg und Besatzung sind vorbei, nicht aber die Gewalt an Mensch und Natur, die unterm neuen kommunistischen Regime dem Tagebau und der Petrochemie zu weichen hat. Nachts schreibt der Erzähler an seinen ungeborenen Sohn. Wie Dante verortet er sich »Auf unsres Lebens halbem Wege« - ins Inferno.
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, nicht eigenständig geregelt. Die Schaffung spezifischerer Vorschriften hinsichtlich personenbezogener Arbeitnehmerdaten wird gemäß Art. 88 EU-DSGVO den Mitgliedstaaten überlassen.
Aufbauend darauf wird in dem Werk auf alle Bestimmungen eingegangen, nach denen sich die Datenverarbeitung bei Mitarbeitern richtet, unter Einbeziehung aller Neuregelungen des Datenschutzgesetzes.
Das Werk ermöglicht es, sich praxisorientiert und zeitnah mit dem neuen Recht vertraut zu machen.
Im Zentrum steht die Kommentierung des neuen § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der im Wesentlichen dem derzeit noch geltenden § 32 BDSG entspricht. Im Rahmen der Kommentierung werden die praktisch wichtigsten Fallgruppen einzeln dargestellt. Dazu gehören:
Datenerhebung von Bewerbern (Internet-Recherche, Background Screening, medizinische Untersuchung)
Überwachung und Kontrolle im Arbeitsverhältnis
Digitalisierte Personalakte
Biometrische Daten und Bewegungsdaten
Compliance, Fraud Prevention (Betrugserkennung) und Datenabgleich
besonders geschützte Daten
Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage
Einwilligung als Rechtsgrundlage
Mitarbeiterdaten bei Unternehmenskäufen
Datenschutz und Mitarbeitervertretung.
Abschließend werden solche Materialien kommentiert, die für die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen wichtig sind, etwa Äußerungen des Düsseldorfer Kreises als Gremium der Aufsichtsbehörden der Bundesländer für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, der Art. 29 Datenschutzgruppe (EU Beratungsgremium).
Der Autor:
Dr. Christian Rolf , Rechtsanwalt in Frankfurt am Main;