Ob rund um die Güterstandsschaukel oder im Kontext von Erbfall oder Scheidung: Der eheliche oder partnerschaftliche Güterstand spielt steuerrechtlich eine gewichtige Rolle. Ein gutes Verständnis einschlägiger Regelungen, aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung ist für alle Beteiligten entsprechend lohnenswert, um gewinnbringende Gestaltungsmaßnahmen einsetzen und Fehler vermeiden zu können. Charakterisiert wird das Beratungsfeld von Scheidungen und Güterstandsmaßnahmen durch die Schnittstelle aus Steuer-, Familien- und Gesellschaftsrecht sowie bewertungsrechtlichen Aspekten. Thomas Stein sensibilisiert Sie mit viel Praxisbezug für erfolgversprechende Gestaltungen und mögliche steuerrechtliche Tücken.