Die Abhandlung geht der Frage der Möglichkeit eines Täters hinter dem Täter in den Fällen der Irrtumserregung nach, es wird mithin untersucht, ob das Hervorrufen eines Motivirrtums für die Annahme von mittelbarer Täterschaft bereits genügen kann. Hierbei werden sowohl die klassischen Fälle der mittelbaren Täterschaft im Drei-Personen-Verhältnis als auch die Fälle der Selbstschädigung des Vordermanns behandelt.
Im Dialog zwischen Theorie und empirischer Analyse vermessen die Autor_innen das Feld neuer und alter Bruchlinien im demokratischen Diskurs, zeigen die Ambivalenzen des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf und nehmen dabei insbesondere rechtspopulistische und -extreme Denkmuster in den Blick.