Gegenstand der Abhandlung ist das vom BVerfG aus Art. 103 Abs. 2 GG hergeleitete verfassungsrechtliche Verschleifungsverbot. Ausgehend von einer Betrachtung aller erhobenen Verschleifungsvorwürfe werden die Anwendungsschwierigkeiten sowie mögliche Gründe für diese herausgearbeitet. Die Abhandlung kommt dabei zum Ergebnis, dass das Verbot in Literatur und Rechtsprechung unausgesprochen teilweise eng, teilweise weit verstanden wird, dass aber nur ein enges Verständnis zielführend ist.