Die Ermittlung des Wertes einer Liegenschaft, die Aufteilung auf Grund und Boden und Gebäude sowie die Feststellung der Restnutzungsdauer des Gebäudes stellen in der Bewertungswissenschaft und -praxis große Anforderungen an den Gutachter. Oftmals werden solche Gutachten von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, da sie die Judikatur nicht berücksichtigen oder nicht den Formvorschriften für derartige Beweismittel entsprechen.
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