Was morgens mit Problemen bei der Zubereitung des Frühstückseis beginnt, endet auch am Abend, wenn die Auffassungen darüber divergieren, wie man den Feierabend verbringen...
Neuartige Systeme »künstlicher Intelligenz« werfen vielzählige urheberrechtliche Fragen auf. Die Untersuchung beantwortet anhand des Beispiels künstlicher neuronaler Netzwerke zum einen, ob das Urheberrecht die Systeme selbst schützt. Zum anderen werden deren »kreative« Erzeugnisse auf ihre Schutzfähigkeit de lege lata und ihre Schutzwürdigkeit de lege ferenda hin untersucht. Zuletzt wird der urheberrechtliche Charakter der Trainings- und Analyseprozesse neuronaler Netzwerke beleuchtet.