Neuartige Systeme »künstlicher Intelligenz« werfen vielzählige urheberrechtliche Fragen auf. Die Untersuchung beantwortet anhand des Beispiels künstlicher neuronaler Netzwerke zum einen, ob das Urheberrecht die Systeme selbst schützt. Zum anderen werden deren »kreative« Erzeugnisse auf ihre Schutzfähigkeit de lege lata und ihre Schutzwürdigkeit de lege ferenda hin untersucht. Zuletzt wird der urheberrechtliche Charakter der Trainings- und Analyseprozesse neuronaler Netzwerke beleuchtet.