<p>Die Beurteilung der steuerlichen Liebhaberei zählt zu den schwierigsten Bereichen des Steuerrechts. Die Kommentierung der Liebhabereiverordnung behandelt umfassend die Bereiche der Ertragsteuern, der Umsatzsteuer sowie des Verfahrensrechts und geht auf Sonderfragen bei Umgründungen ein.</p>