Ist der Treaty Override des
20 Abs. 1 AStG (noch) unionsrechtskonform und welche Bedeutung kommt dem Treaty Override der Hinzurechnungsbesteuerung zu, wenn durch das flächendeckende DBA-Netz innerhalb der EU und der veränderten europäischen Rechtslage die Ausübung der Besteuerungsrechte gesichert ist? Die Untersuchung arbeitet systematisch die Kriterien der Verlässlichkeit und Systemoffenheit von Steuersystemen heraus, die Voraussetzung einer unionsrechtskonformen Missbrauchsabwehr sind.