Das geltende Prostitutionsstrafrecht, d.h. die Normen, welche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Prostitution zum Gegenstand haben, ist dringend reformbedürftig. Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Prostitution werden die Ansatzpunkte für ein strafrechtliches Eingreifen herausgearbeitet. Anschließend wird das Prostitutionsstrafrecht de lege lata analysiert, um unter Berücksichtigung der zuvor entwickelten Grundsätze Neufassungen bzw. Modifikationen der Straftatbestände vorzuschlagen.