Der deutsche Gesetzgeber ist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. Whistleblowing-Richtlinie) verpflichtet. Damit wird in Deutschland erstmalig ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern normiert werden müssen. Die Arbeit zeigt die Regelungsoptionen des nationalen Gesetzgebers bei diesem gesetzgeberischen Vorhaben auf und stellt - unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse - einen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes dar.