Der Aktionär gerät zusehends in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zur internen Corporate Governance in Aktiengesellschaften. Der Gesetzgeber der 2. Aktionärsrechterichtlinie beschränkte sich nicht (nur) auf die Schaffung neuer Mittel der Einflussnahme, sondern schuf Vorschriften zur Sicherung einer funktionierenden Informationsübermittlung entlang der Intermediärskette. Die hierzu ergangenen Vorschriften werden vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Aktionärs in der Aktiengesellschaft analysiert.
Der Gesetzlichkeitsgrundsatz bietet auch heute noch Anlass zu Diskussionen. Unter Zugrundelegung eines Straftatkonzepts, dass zwischen Verhaltensnormen und Sanktionsnormen sauber unterscheidet, werden die inhaltlichen Anforderungen, die der Gesetzlichkeitsgrundsatz an seine Adressaten stellt, klar herausgearbeitet. Im Anschluss wird das Ergebnis auf Strafgesetze und Rechtskonstrukte angewandt, die im Hinblick auf den Gesetzlichkeitsgrundsatz als problematisch angesehen werden.