Ein mystischer Kriminalroman aus dem Harz<br />Handlungszeitraum: Jetztzeit und Mittelalter des 17. Jahrhunderts. Ausgezeichnet als ~Harzbuch des Jahres~ durch Hexe-Das Harzmagazin" Die mystische Crime & Fantasy - Reihe, die sowohl in der Jetztzeit als auch im Mittelalter in Deutschland, insbesondere der Harzregion rund um den Brocken spielt, hat sich immer mehr auch als Tourismuszugpferd für die, drei Bundesländer einbeziehende Urlaubsregion entwickelt.bussen.
Die Beforschung von Fotoalben als historischer Quelle hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten wesentliche Impulse erhalten. Das vorliegende Heft bietet einen Überblick über theoretische und methodische Entwicklungen im Feld der interdisziplinären, zeitgeschichtlich orientierten Albumforschung. Es versammelt Beiträge, die Albumpraktiken in verschiedenen geografischen Räumen, Gesellschaften, Kontexten und politischen Regimen von den 1920er-Jahren bis in die Gegenwart analysieren. Das Themenheft zeigt dabei vielfältige Perspektiven auf die Beforschung von Alben auf und streicht die Bedeutung dieser spezifischen visuellen Quellengattung für die zeitgeschichtliche Forschung heraus.
Die herausragende Bedeutung von Fotoalben als visuelle Quellengattung für die zeitgeschichtliche Forschung
Dieser Band widmet sich der Entwicklung und den theoretischen Grundlagen des Gedankens der Straffreiheit durch Zeitablauf. Sarah Stutzenstein untersucht das Verhältnis der verschiedenen Strafzwecktheorien zur Begründung der Verjährung. Des Weiteren betrachtet sie die Auswirkungen, die die Verjährung auf die Aufarbeitung von systemischem Unrecht, wie die NS-Verbrechen und die Verbrechen an den Heimkindern sowie die der #metoo-Debatte zugrundeliegenden Straftaten in Österreich hatten. Reformüberlegungen, um general- und spezialpräventive Zielsetzungen im Bereich der Verjährung besser zu vereinbaren und bestehende Wertungswidersprüche auszugleichen, bilden den rechtspolitischen Abschluss der Untersuchung.
NS-Verbrechen, Verbrechen an Heimkindern und #metoo: Sollen systemische Straftaten verjähren?