Preisausschreiben.
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Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Preisausschreiben sind einseitige Rechtsgeschäfte. An der Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag müssen die Teilnehmer trotz
661 Abs. 4 BGB mitwirken. Auf funktionale Schwächen des einseitigen Preisausschreibens wird mit Preisausschreibenverträgen reagiert.