Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag. Hierzu werden verfassungsrechtliche Öffentlichkeitsgebote aus der (analogen) Anwendung von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG sowie auf Basis eines allgemeinen Verfassungsgrundsatzes der Öffentlichkeit analysiert. Ferner wird im Lichte nationaler, supra- und internationaler Parlamentspraxis ein verfassungspolitischer Reformvorschlag für die Ausschussöffentlichkeit entwickelt.