Über das Recht wüßten wir nur wenig, wenn uns nicht Experten darüber Auskunft gäben. Sonst bliebe es weitestgehend unerfindlich. Rechtliches Wissen ist eine Dienstleistung, die von juristischen Experten für den Staat oder für private Auftraggeber erbracht wird. Aber was garantiert, daß die juristische Expertise auch wirklich vom Recht handelt und nicht davon, was Auftraggeber oder Machthaber als Recht ausgeben möchten? Aus rechtspositivistischer Sicht liegt diese Garantie letztlich in der methodisch durchgeführten Bindung ans Gesetz. Die jüngere Naturrechtslehre hat sie um die faire Güterabwägung imEinzelfall ergänzt. Beide Vorschläge, so Somek, sind jedoch nicht überzeugend, denn der eigentliche Kern des Geltungsanspruchs rechtlichen Wissens liegt im Vermeiden von Diskriminierung.