Kulturrecht.
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Die Untersuchung befasst sich mit dem bisher wenig beleuchten Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Kulturgüterschutz. Hierbei wird der Versuch unternommen, entlang der Grenzen des Allgemeininteresses an kulturellen Artefakten und den Privatinteressen von deren Urhebern ein übergeordnetes Kulturrecht zu definieren und dessen Antinomien auszuloten. Die bisherige Debatte um die eigentumsfreiheitliche Dimension des Kulturgüterschutzes soll dabei um eine kunstfreiheitliche Diskussion erweitert werden.