Das Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB.
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Das deutsche Zivilrecht ist um den Anspruch auf Hinterbliebenengeld erweitert worden. Damit besteht erstmalig ein Anspruch auf immaterielle Entschädigung für die Zufügung von seelischem Leid. Die Arbeit untersucht die Anspruchsvoraussetzungen des Hinterbliebenengeldes. Neben dem anspruchsberechtigten Personenkreis setzt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage auseinander, inwiefern eine immaterielle Entschädigung in Geld aufgrund der Tötung einer nahestehenden Person bemessen werden kann.