Liquide Aktien.
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Die Liquidität von Tauschaktien i.S.v.
31 Abs. 2 S. 1 WpÜG ist von großer praktischer Bedeutung. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die zukünftige Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes im Einzelfall zu prüfen ist. Diese minimiert das Auftreten handelsinduzierter Preisveränderungen. Anschließend werden die Kriterien, die auf eine ausreichende Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes schließen lassen, untersucht und in das für die Praxis relevante Gestattungsverfahren der BaFin eingebettet.