Die kaufrechtliche Mängelgewährleistung smarter Produkte.
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Mit dem reformierten Kaufrecht (2022) werden smarte Produkte zu einem Bestandteil des digitalen Vertragsrechts. Die Arbeit analysiert, was den Kern des Vertragsgegenstands bei einem smarten Produkt ausmacht und aus welchen Elementen sich dieser konkret zusammensetzt. Unter Beachtung aktueller, technisch-ökonomischer Konzepte zur Klassifikation smarter Produkte werden Ansätze aufgezeigt, die eine einheitliche Betrachtung solcher Güter im allgemeinen und im besonderen Kaufrecht ermöglichen.