Das Geistlichenprivileg - verfassungswidriges Religionssonderrecht?
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Den Staat treffen Schutzpflichten insbesondere für die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Für sie entsteht durch die Geltung des Geistlichenprivilegs nach
139 Abs. 2 StGB ein Schutzdefizit. Ob sich dieses durch das besondere Gewicht der Religionsfreiheit rechtfertigen lässt, wird in der vorliegenden Arbeit beleuchtet. Dazu wird ausgehend von der Einschränkbarkeit des Art. 4 GG die Verfassungsmäßigkeit des
139 Abs. 2 StGB hinsichtlich der Erfüllung der Schutzpflicht untersucht.