Im Privatrecht wird man an ganz unterschiedlichen Stellen mit der Frage konfrontiert, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen zu stellen sind. Vor dem Hintergrund, dass derartige Fragen in den verschiedenen Teilrechtsgebieten vornehmlich isoliert voneinander betrachtet werden, lotet die Studie aus, ob sich ein einheitlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht ausmachen lässt.