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Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens als Veräußerungsverlust.

59,90 €
Das EStG unterwirft Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen der Besteuerung, wenn die Voraussetzungen von 17, 20 Abs. 2 oder 23 vorliegen. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH gilt 20 Abs. 2 in analoger Anwendung auch für den insolvenzbedingten Untergang von Aktien. Angesichts dieser Entwicklung untersucht die Arbeit, ob 17, 20 Abs. 2 und 23 Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens (z.B. auch Verluste aus dem Verbrennen von Gemälden) erfassen.
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