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Kaiserlicher Hofrat und kaiserliche Herrschaft unter Karl V. (1520-1556)

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Der kaiserliche Hofrat übernahm einen Teil der Aufgaben Karls V. als Kaiser. Eva Ortlieb analysiert, wie der Rat entstand, wer ihm angehörte und was dort behandelt wurde. Zahlreiche, meist unveröffentlichte Quellen beleuchten Grundlagen der kaiserlichen Herrschaft im Reich, die bis 1806 nachwirkten. Über die Rolle des kaiserlichen Hofrats