Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren.
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Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag zu einer Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch des öffentlichen Rechts der DDR geleistet werden. Sie ergründet, wie die rechtliche Normierung von ambulanten Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien ausgestaltet war und welche tatsächlichen Anlässe für diese Interventionen aus erhaltenen Einzelfallakten empirisch feststellbar sind. Hieraus entwickelt die Autorin eine eigene These für einen Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts.