Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) erlassen. Diese Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ dennoch rechtlich angeleitet wird. Der Status Quo des deutschen Entwicklungsrechts wird den Entwicklungsgesetzen ausgewählter Geberstaaten gegenübergestellt, um so zu bestimmen unter welchen Voraussetzungen der Erlass eines deutschen Entwicklungsgesetzes anzustreben wäre.