Der Gesetzlichkeitsgrundsatz im Lichte einer verfassungskonformen Straftatlehre.
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Der Gesetzlichkeitsgrundsatz bietet auch heute noch Anlass zu Diskussionen. Unter Zugrundelegung eines Straftatkonzepts, dass zwischen Verhaltensnormen und Sanktionsnormen sauber unterscheidet, werden die inhaltlichen Anforderungen, die der Gesetzlichkeitsgrundsatz an seine Adressaten stellt, klar herausgearbeitet. Im Anschluss wird das Ergebnis auf Strafgesetze und Rechtskonstrukte angewandt, die im Hinblick auf den Gesetzlichkeitsgrundsatz als problematisch angesehen werden.