Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit besitzartige Regelungen für Daten bestehen oder durch den Gesetzgeber geschaffen werden sollten. Aufbauend auf der Analyse des Sachbesitzes wird ein Datenbesitz erarbeitet, der es jedoch nicht vermag, non-rivale Datennutzungen zuzuweisen. Daher wird auf der Grundlage der Untersuchung besitzrechtlicher Strukturen im Immaterialgüterrecht ein geheimnisschutzähnlicher Datenzugangsschutz entwickelt, der neben den Datenbesitz tritt.