Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen.
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Auch unter heutigen technischen Gegebenheiten sollten Ermächtigungsnormen zur Datenerhebung zum Zwecke der Strafverfolgung nach dem Rechtsstaatsprinzip ausgestaltet werden. Jedoch geht die Entwicklung in Deutschland und Südkorea jüngst zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Parallel zur Veränderung der Realität sind neue Ermittlungsmaßnahmen positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung sicherzustellen.