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Die Neuregelung der Informationsübermittlung zwischen börsennotierten Gesellschaften und Aktionären.

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Der Aktionär gerät zusehends in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zur internen Corporate Governance in Aktiengesellschaften. Der Gesetzgeber der 2. Aktionärsrechterichtlinie beschränkte sich nicht (nur) auf die Schaffung neuer Mittel der Einflussnahme, sondern schuf Vorschriften zur Sicherung einer funktionierenden Informationsübermittlung entlang der Intermediärskette. Die hierzu ergangenen Vorschriften werden vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Aktionärs in der Aktiengesellschaft analysiert.