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Vom ein- zum mehrkonfessionellen Landesstaat.

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Nach der Kirchenspaltung des 16. Jahrhunderts legten im Deutschen Reich die Landesfürsten für sich und ihre Untertanen den einen "wahren" katholischen oder protestantischen Glauben fest. Als der Kurfürst von Brandenburg im frühen 17. Jahrhundert zum reformierten Bekenntnis übertrat, ihm aber seine lutherische Bevölkerung nicht folgte, waren beide Konfessionsparteien gezwungen, ihr Miteinander im selben Land zur Wahrung von dessen innerem Frieden im Sinne aufkommender religiöser Toleranz zu gestalten.