Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Rotmilan-Beschluss administrative Letztentscheidungsbefugnisse ohne normative Ermächtigung anerkannt hat, kann die normative Ermächtigungslehre durch das System der Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgelöst werden. Dieses bestimmt die Durchbrechungen des Grundsatzes der Vollkontrolle konsequent aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit und führt sie mit der kategorialen Systematik der Letztentscheidungsbefugnisse zusammen.