Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Datenübermittlungen an Private.
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Die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist von erheblicher Grundrechtsrelevanz für die Betroffenen, da unter anderem kaum Kontrollmöglichkeiten für die weitere Verwendung der übermittelten Daten bestehen. In der Arbeit wird die Frage untersucht, ob die derzeitigen bundes- und landespolizeigesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen für Datenübermittlungen an Private genügen.