Leibliche Selbstbestimmung.
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Die Arbeit bereitet die Debatte um »Human Enhancement« auf und wertet diese verfassungsrechtlich bzgl. des Schutzes körperlicher Freiheit aus. Ergebnis: Der grundrechtliche Schutz körperbezogener Freiheiten folgt zwei Prinzipien; dem der körperlichen Integrität und dem der leiblichen Autonomie. Ein Grundrecht auf leibliche Selbstbestimmung ist nicht nur erforderlich, um Zukunftstechnologien regulatorisch abzubilden. Es erhellt die Gesamtkonzeption körperbezogener Freiheiten des Grundgesetzes.