Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand.
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Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand wird einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 (sog. Prozesskostenhilfe-Richtlinie) grundlegend reformiert wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand den EMRK-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und ob das österreichische Modell des Verfahrenshilfeverteidigers als Lösungsansatz dienen kann.